Schalldämpfer

Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre verwenden. Das Innenministerium hat dies in einem Erlass an die Waffenbehörden geregelt.

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz wird für Jägerinnen und Jäger grundsätzlich anerkannt, die Erforderlichkeit ist durch die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheines nachgewiesen.

Der Schalldämpfer muss in die jeweilige Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden; Schalldämpfer sind wie Langwaffen aufzubewahren, da sie den Schusswaffen gleich stehen.